Führungszeugnis beantragen: alte und neue Möglichkeiten
Bei dem Führungszeugnis handelt es sich um ein offizielles Dokument bzw. behördliches Dokument. Durch ein Führungszeugnis wird der Einblick in das Vorstrafen- und Verurteilungsregister ermöglicht. Zuständig für das Eintragen von möglichen Vorstrafen oder richterlich ausgesprochenen Urteilen bzw. Urteilungen ist das Bundesamt für Justiz. Im Führungszeugnis sind allerdings nicht alle Vorstrafen bzw. Verurteilungen einsehbar, wie beispielsweise verjährte Taten.
Ein Führungszeugnis wird oftmals vor Antritt eines neuen Jobs seitens des Arbeitsgebers von dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitgeberin gefordert. Je nach Tätigkeitsfeld ist zudem das Einrichten eines erweiterten Führungszeugnisses nötig.
Ein Führungszeugnis musste bis 2016 stets persönlich bei der zuständigen Behörde beantragt werden, unter persönlichem Erscheinen und dem Vorlegen benötigter Dokumente (Personalausweis etc.).
Seit 2016 besteht allerdings die Möglichkeit, das Führungszeugnis auch online zu beantragen bzw. anzufordern. Arbeitnehmers haben. Ein solches Führungszeugnis lässt sich auch online beantragen.
Arten von Führungszeugnissen
In Bezug auf Führungszeugnisse lassen sich verschiedenen Typen festmachen. So gibt es zum einen das private Führungszeugnis, welches für den privaten Zweck beantragt und ausgestellt wird. Dieses Führungszeugnis ist oft von zukünftigen Arbeitgebern gewünscht.
Des Weiteren gibt es Behördenführungszeugnis, das auch verwaltungsbehördliche Entscheidungen listet bzw. benennt und direkt an die jeweilige Behörde gesendet wird.
Das erweiterte Führungszeugnis wird dann benötigt, wenn beruflich mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird.
Grundsätzlich gilt, dass man das Führungszeugnis stets ab 14 Jahren beantragen kann. Sollte das Zeugnis über das Internet beantragt werden, hilft der praktische Online- Wegweiser bei der Beantragung.
Klar ist, dass die neue, moderne Möglichkeit des Führungszeugnis beantragen über das Internet eine enorme Zeitersparnis mit sich bringt.